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FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98 Erb |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ende der Anlaufhemmung nach Anzeige durch das Nachlassgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ende der Anlaufhemmung nach Anzeige durch das Nachlassgericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren: - Ende der Anlaufhemmung nach Anzeige durch das Nachlassgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98 Er
- BFH, 10.11.2004 - II R 1/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 593
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 30.10.1996 - II R 70/94
Festsetzungsfrist - Erbschaftsteuer - Anzeigepflicht - Festsetzungsfrist - …
Auszug aus FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98
Sind aber der Finanzbehörde auf Grund einer Steuererklärung, einer Steueranmeldung oder einer Anzeige alle Umstände bekannt geworden, die es zur Prüfung benötigt, ob ein steuerbarer Vorgang vorliegt und ein Besteuerungsverfahren einzuleiten ist, besteht kein Anlass den Beginn der Verjährungsfrist weiter hinauszuzögern (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1996 II R 70/94, BStBl. II 1997, 11). - BFH, 14.01.1998 - X R 84/95
Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung
Auszug aus FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98
Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BFH vom 14.01.1998 und vom 26.03.1999 (X R 84/95, BStBl. II 1999, 203 und X B 196/98, BFH/NV 1999, 1309) ist auch davon auszugehen, dass die Anlaufhemmung im Sinne des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO nur durch Abgabe einer unterschriebenen Steuererklärung beendet wird. - BFH, 08.07.1998 - I B 111/97
Vorläufige Steuerfestsetzung
Auszug aus FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98
Die erstmalige, vorläufige Steuerfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist rechtfertigt ebenso wenig wie ein im Hinblick auf Unsicherheiten in der rechtlichen Beurteilung gesetzter Vorläufigkeitsvermerk eine Bescheidänderung (vgl. BFH - Urteil vom 08.07.1998 I B 111/97, BStBl. II 1998, 702). - BFH, 26.03.1999 - X B 196/98
Festsetzungsfrist; Fristbeginn
Auszug aus FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98
Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BFH vom 14.01.1998 und vom 26.03.1999 (X R 84/95, BStBl. II 1999, 203 und X B 196/98, BFH/NV 1999, 1309) ist auch davon auszugehen, dass die Anlaufhemmung im Sinne des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO nur durch Abgabe einer unterschriebenen Steuererklärung beendet wird. - BFH, 05.11.1992 - II R 25/89
Pflicht zur Abgabe einer (Erbschaft-)Steuer-Erklärung
Auszug aus FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 8589/98
Zur Begründung verweist er auf seine EE und auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 05.11.1992 (II R 25/89, BFH/NV 1994, 213).
- BFH, 10.11.2004 - II R 1/03
Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 593 veröffentlichten Urteil mit der Begründung statt, bereits dem Erlass des ursprünglichen Erbschaftsteuerbescheids habe Festsetzungsverjährung entgegengestanden. - FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung bei …
Eine anderslautende Entscheidung des FG Münster vom 25.10.2001 (3 K 8589/98 Erb, EFG 2003, 593) sei durch das Urteil des BFH vom 10.11.2004 (II R 1/03, BFHE 208, 33) aufgehoben worden. - FG Nürnberg, 14.10.2004 - IV 138/02
Wirksamkeit einer Klagerücknahme
Gegenteiliges zu den obigen Ausführungen ergibt sich auch nicht aus dem vom Klägervertreter weiter angeführten Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25.10.2001 3 K 8589/98 Erb (EFG 2003, 593), das ausschließlich Fragen der Festsetzungsverjährung zur Erbschaftsteuer bei einer Anzeige nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO - nicht der Schenkungsteuer und damit nicht des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO - betrifft.